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Adressbestimmungen

der AZ Direct AG, Lorzenparkstrasse 10, 6330 Cham (nachfolgend AZ), Oktober 2021


1. GELTUNG

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1.1 Diese Adressbestimmungen regeln ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Vereinbarung sämtliche Zurverfügungstellungen von Daten (insb. Adressdaten und Merkmalen) von AZ Direct AG (nachfolgend „AZ“) und damit zusammenhängende Einzel-, Mehrfachlizenzierungen, oder Verkäufe (nicht exklusive, zeitlich unlimitierte Nutzung) der Daten an ihre Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung, soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Sie gelten im Sinne von Spezialbestimmungen zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von AZ sowie zu im Einzelnen vereinbarten Bestimmungen in Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträgen.


2. DATEN-ANGEBOTE

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2.1 Die von AZ angebotenen und lizenzierten Daten werden nach der wirtschaftlich zumutbaren Sorgfalt und Zuverlässigkeit unter Beizug von geeigneten Drittunternehmen gepflegt und in regelmässigen Abständen nachgeführt. Eine 100%ige Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit kann jedoch nicht garantiert werden.


3. VERWENDUNG DER DATEN

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3.1 Die Nutzung der von AZ lizenzierten Daten darf nur in dem mit AZ vereinbarten, beschränkten Umfang erfolgen. Es gelten dabei insbesondere auch die weiteren Pflichten und die besondere Verantwortungsregelung in Ziffer 8 AGB. Eine Weitergabe oder sonstige Zurverfügungstellung an Dritte ist nicht zulässig und hat eine Vertragsstrafe gemäss Ziffer 6 AGB zur Folge. Als Dritte gelten auch Tochter- und/oder Muttergesellschaften, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

3.2 Die von AZ zur Verfügung gestellten Daten bleiben vollumfänglich Eigentum der AZ. Dem Kunden werden ausser den jeweils vereinbarten Nutzungsrechten, keine weiteren Rechte an den Daten eingeräumt.

3.3 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind alle von AZ überlassenen Daten nur zur einmaligen bei Adressdaten zweimaligen, eigenen Nutzung des Kunden im Rahmen der konkret beabsichtigten, für den Einzelfall vereinbarten Kampagne bestimmt.

3.4 Kampagnennutzung: Bei der Kampagnennutzung dürfen Adressdaten zwei Mal eingesetzt werden, jedoch ausschliesslich für dieselbe Kampagne (z.B. Nachfassmailing). Sofern eine Kampagnennutzung vereinbart oder nichts anderes geregelt wurde, verpflichtet sich der Kunde, die von AZ erhaltenen Daten möglichst umgehend, spätestens jedoch innert 8 Wochen nach erstmaliger Zurverfügungstellung durch AZ das erste Mal einzusetzen. Falls die Adressdaten ein zweites Mal verwendet werden, muss ihr zweiter Einsatz innerhalb von maximal 3 Monaten nach dem ersten Einsatz erfolgen. Die Adressdaten dürfen ausschliesslich für den Selbstgebrauch verwendet werden. Nach der zweiten Verwendung hat der Kunde die Daten unverzüglich, vollständig und permanent zu löschen.

3.5 Jahresnutzung: Sofern eine Jahresnutzung vereinbart wurde, kann der Kunde die Daten ab dem Datum der Zurverfügungstellung zum ausschliesslichen Selbstgebrauch für ein Jahr nutzen. Die Retouren-Regelung (Ziffer 4.4) gilt jedoch ausschliesslich für den ersten Gebrauch. Nach dieser Verwendung hat der Kunde die Daten unverzüglich, vollständig und permanent zu löschen.

Bei vereinbarter Jahresnutzung ist der Kunde zudem verpflichtet, für den einzelnen Dateneinsatz jeweils nur die aktuellen von AZ bezogenen Daten zu nutzen. Aufgrund der Tatsache, dass von AZ zur Verfügung gestellte Daten ab Zurverfügungstellung nicht mehr weiter gepflegt werden können, wird dem Kunden empfohlen, bei Bedarf die Daten kostenpflichtig zu aktualisieren, um allfällige Retouren oder Rechtsverletzungen durch Verwendung veralteter Daten zu verhindern. Die Risiken aufgrund der Alterung der Daten nach Erstellungsdatum durch AZ (d.h. Zeitpunkt der erstmaligen Zurverfügungstellung der Daten durch AZ, z.B. auf dem SFTP-Server von AZ) trägt der der Kunde.

3.6 Kauf (nicht exklusive, zeitlich unlimitierte Nutzung): Der Kunde kann die Daten uneingeschränkt zum ausschliesslichen Selbstgebrauch nutzen. Die Retouren-Regelung (Ziffer 4.4) gilt ausschliesslich für den ersten Gebrauch. Die Risiken aufgrund der Alterung der Daten nach Erstellungsdatum durch AZ (d.h. Zeitpunkt der erstmaligen zur Verfügungsstellung der Daten durch AZ, z.B. auf dem SFTP-Server von AZ) trägt der Kunde. Zudem hat er auch hier die gesetzlichen Bestimmungen bei der Verwendung stets einzuhalten.

3.7 Der Beizug eines Dritten bei der Nutzung der Daten durch den Kunden für den Selbstgebrauch ist nur zulässig, sofern vorgängig von AZ eine schriftliche Zustimmung eingeholt wurde. AZ kann diese Zustimmung ohne weiteres und im eigenen Ermessen verweigern, sofern sie Zweifel an der rechtmässigen Nutzung durch den Dritten hat.

3.8 Zum Nachweis eines Missbrauchs behält sich AZ das Recht vor, Kontrolladressen bei den gelieferten Daten zu integrieren.

3.9 Es ist dem Kunden untersagt, eigenes Daten- und Adressmaterial, mit den von AZ zur Verfügung gestellten Daten zu vergleichen, eigenes Daten- und Adressmaterial damit anzureichern oder zu aktualisieren, zu speichern oder anderweitig zu verwenden, es sei denn, dies wurde vorgängig schriftlich durch AZ bewilligt oder mit AZ vereinbart. Insbesondere ist das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen nicht zulässig.

3.10 Die für die Weiterführung der Geschäftsbeziehung notwendigen Adressdaten von Personen, die im Anschluss an die Durchführung der Kampagnen durch den Kunden (unter Verwendung von durch AZ zur Verfügung gestellten Daten) Waren/Dienstleistungen des Kunden bestellen oder Angebote anfordern, dürfen vom Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch nach jeweiligem Ende der Datenlizenz genutzt werden. Ausgeschlossen ist jedoch die Weiternutzung von Adressdaten von Personen, die nur an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder gleichzusetzenden Veranstaltungen teilnehmen.

3.11 Nimmt der Kunde mit Zustimmung von AZ die Verwendung der ihm von AZ zur Verfügung gestellten Daten nicht selbst vor, hat er seinem beauftragten Dritten diesen Adressbestimmungen entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und haftet AZ gegenüber für die vertragsgemässe Verwendung und Löschung der Daten. Dies erfordert bei Bedarf ebenfalls ausdrücklich die Einräumung entsprechender Kontroll- und Überprüfungsrechte zu den Daten vom Dritten gegenüber AZ gemäss Ziff. 4.10 AGB.

3.12 Auf Anfrage von AZ hin bestätigt der Kunde jeweils innert 30 Tagen schriftlich die vertraglich geschuldete Löschung der Daten.

3.13 E-Mail-Daten / E-Pool: AZ bietet dem Kunden bei Bedarf die eingeschränkte Nutzung eines E-Mail-Datenpools (nachfolgend „E-Pool“) an, der aus dem Eigenbestand von AZ und unterschiedlichen Quellen (= Datenbereitsteller) gespeist wird. Verantwortlich für die rechtmässige Erfassung der Daten, deren Verwaltung und Verwendungsmöglichkeiten sind die jeweiligen Datenbereitsteller der in diesem Pool verfügbaren E-Mail-Daten.

Wünscht ein Kunde die Nutzung bestimmter E-Mail-Daten für eine Kampagne, wird er AZ den von ihm gewünschten und geprüften Inhalt der Kampagne zustellen, damit AZ das Einverständnis des Datenbereitstellers zur Nutzung der bereitgestellten E-Mail-Daten für die geplante Kampagne abfragen kann. Für den Inhalt der Kampagne ist und bleibt der Kunde selbst verantwortlich.

Jeder Datenbereitsteller sichert dabei AZ vertraglich zu, dass für die bereitgestellten E-Mail-Daten ein Opt-in des Inhabers/der Inhaber der E-Mail-Adresse eingeholt wurde. Mit der Einwilligung zu den jeweiligen Verwendungen in den einzelnen Kampagnen bestätigt der Datenbereitsteller des Weiteren, dass die Nutzung der E-Mail-Daten für diese möglich ist. Der Kunde ist sich bewusst, dass AZ jederzeit Datenbereitsteller und deren Daten vom E-Pool im eigenen Ermessen und ohne Entschädigungsanspruch des Kunden ausschliessen kann.

Der Kunde ist verpflichtet, im Disclaimer/Quellenhinweis der in einer konkreten Kampagne versandten E-Mails die Quelle (= Datenbereitsteller) offenzulegen und die Möglichkeit eines Widerrufs (= Opt-out) der gegenüber der Quelle erteilten Opt-Ins zur E-Mail-Verwendung zu integrieren mit einem entsprechenden einfachen Abmeldelink.

Der Versand von E-Mail-Kampagnen erfolgt durch einen technischen Partner von AZ. AZ arbeitet diesbezüglich nur mit Partnern innerhalb der Schweiz und der EU/EWR zusammen. Weitere Informationen sind auf Anfrage des Kunden erhältlich.

AZ verkauft oder liefert keine E-Mail-Daten an den Kunden, sondern organisiert lediglich den Versand der gewünschten E-Mail-Kampagnen. Der Kunde erfährt selbst nicht, an welche konkreten Empfänger E-Mails gesendet wurden. AZ bietet gegebenenfalls die Möglichkeit der Selektion der E-Mail-Daten und übernimmt die Drehscheibenfunktion zwischen Quelle, Kunde und technischem Versender der E-Mails. Die Gewährleistung und Haftung von AZ ist im Zusammenhang mit der Erfassung und Verwendung der E-Mail-Daten der jeweiligen Datenbereitsteller sowie mit den einzelnen Kampagnen des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

AZ garantiert keine Ergebnisse, insbesondere keine Klickrate oder Anzahl von Leads, da diese von mehreren externen Faktoren abhängig sind, die nicht in der Verantwortung von AZ liegen (wie z.B. die Attraktivität des Angebots/Preises, effektives (Kauf-)Interesse der Empfänger).

Im Übrigen gelten die zwischen dem Kunden und AZ vereinbarten Bestimmungen inklusive AGB. Die vorliegenden Bestimmungen sind somit ergänzend anwendbar.


4. DATEN-LIEFERUNGEN

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4.1 Bestellung

4.1.1 Daten-Lieferungen erfolgen gemäss vertraglicher Vereinbarung oder separater Absprache. Fehlt eine solche Vereinbarung oder Absprache, erfolgt die Ausführung in der branchenüblichen Form. Insbesondere werden die Adressen nicht automatisch nach Branchen respektive nach Segmenten unterteilt.

4.12 Die Auslieferung eines Selektionsmerkmals ist kostenpflichtig (mit Ausnahme der im Adresspreis automatisch enthaltenen Merkmale) und erfolgt nach Absprache.

4.1.3 Die in den Offerten, Bestätigungen oder Marketingmaterialien von AZ allenfalls erwähnten Stückzahlen von Datensätzen, Merkmalen oder die Verfügbarkeit bestimmter Eigenschaften der Referenzdatenbestände von AZ unterliegen Schwankungen und sind deshalb unverbindlich. Lizenziert und geliefert werden einzig die im Zeitpunkt der Bestellung bei AZ verfügbaren Daten. Für Mehr- oder Minderlieferungen kann daher keine Haftung übernommen werden.

4.1.4 Programmier- und Mehraufwände werden zu einem branchenüblichen Stundenansatz in Rechnung gestellt.

4.2 Termine

4.2.1 Verbindliche Termine müssen von AZ schriftlich bestätigt werden. Soweit AZ neben der Zurverfügungstellung der Daten auch die Ausführung weiterer Arbeiten wie Datenaufbereitung, Datenabgleich, Verpackung oder Versand übernimmt, können schriftlich vereinbarte Termine nur eingehalten werden, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachkommt und wenn insbesondere das zu verarbeitende Kampagnenmaterial rechtzeitig und ordnungsgemäss vom Kunden oder seinen Zulieferanten angeliefert wird. Ansonsten ist ein späterer Termin zu vereinbaren.

4.2.2 Gerät AZ mit der Ausführung der Bestellung und/oder weiterer Leistungen in Verzug, so hat der Kunde zweimal eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Erst nach Ablauf der zweiten Nachfrist ist ein Rücktritt bzw. bei Dauerverträgen eine ausserordentliche Kündigung des Vertrages möglich. Eine Haftung von AZ für Verspätungsschaden wird - soweit gesetzlich zulässig - wegbedungen.

4.2.3 Für Verzögerungen oder Schäden bei der Zustellung durch Dritte (z.B. Versanddienstleister, Bahn oder andere Transportunternehmen), kann AZ nicht haftbar gemacht werden.

4.3 Reklamationen / Gewährleistung / Haftung

4.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Daten, inkl. Adressen, Merkmale, Verarbeitungsprotokolle und Belegmuster sofort bei Erhalt, spätestens innert 14 Tagen zu prüfen. Die Überprüfung der Lieferung obliegt dem Kunden auch dann, wenn deren Verarbeitung mit Zustimmung von AZ nicht bei ihm, sondern bei einem Dritten erfolgt.

4.3.2 Allfällige Beanstandungen sind unter Vorlage entsprechender Unterlagen und Belegen innert der 14-tägigen Rügefrist schriftlich bei AZ anzubringen.

4.3.3 Die Gewährleistung und Haftung von AZ im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung/Lizenzierung, Verwendung und Lieferung von Daten von AZ ist unabhängig vom Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Es besteht kein Wandlungs- oder Minderungsrecht. In Fällen erheblicher Mängel kann AZ jedoch im eigenen Ermessen und soweit die Mängelbehebung für AZ objektiv möglich ist eine Ersatzlieferung ausführen. Zudem besteht gemäss den nachfolgenden Bestimmungen ein spezieller Anspruch bei postalischen Retouren. Die vorliegende Regelung zur Gewährleistung und Haftung geht der allgemeinen Regelung gemäss AGB vor.

4.4 Retouren

4.4.1 Postalische Retouren wie auch E-Mail Bounces sind trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Daten nicht zu vermeiden. Sie stellen keinen Mangel dar, sofern die branchenüblichen Fehlerquoten von 4% bei Privatadressen, 2% bei Firmenadressen und 5% bei E-Mail Adressen nicht überschritten werden.

Für jede postalisch unzustellbare Sendung (Retoure) mit Adressen von AZ über einer Fehlerquote von 2% erhält der Kunde von AZ eine Rückvergütung von CHF 0.40 pro Adresse, sofern die Anschrift korrekt erfolgte und sofern der Datamatrix-Code verwendet wurde (siehe Ziffer 4.4.5).

4.4.2 Durch die von AZ verlangte Verwendung des Datamatrix-Codes (siehe Ziffer 4.4.5) entstehen Kosten beim jeweiligen Versanddienstleister. Diese Kosten werden dem Absender durch den jeweiligen Versanddienstleister direkt in Rechnung gestellt. Die Kosten pro Retoure betragen CHF 0.09 bei einfacher Entsorgung und CHF 0.11 bei qualifizierter Entsorgung. Die Retouren werden unter Wahrung des Postgeheimnisses geschreddert und entsorgt.

4.4.3 Unter “unzustellbar“ werden Belege mit den Vermerken „Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden“, „Firma erloschen“, „Weggezogen“, “ Nachsendefrist abgelaufen“ oder „Empfänger verstorben“ verstanden.

Ist der Rückvergütungsbetrag unter CHF 10.-, erfolgt aus Kostengründen eine Gutschrift für zukünftige Aufträge.

4.4.4 Von der Rücknahme der Adressen und der Vergütung der Kosten für den Datamatrix-Code generell ausgeschlossen sind Retouren unter der Fehlerquote von 2%, sowie Retouren mit dem Vermerk „Annahme verweigert“/“refusé“ und „nicht abgeholt“.

4.4.5 Bedingungen

Um in den Genuss einer allfälligen Rückvergütung zu kommen, muss der Kunde den sogenannten Datamatrix-Code verwenden.

Der Datamatrix-Code enthält sämtliche relevanten Daten, die benötigt werden, um Retouren digital zu verarbeiten. Der Datamatrix-Code muss gut sichtbar und scanbar auf jeder Sendung aufgebracht werden.

Falls der Kunde die Adressen bei AZ bestellt, erhält er auf Wunsch zu jeder Adresse den notwendigen Datamatrix-Code im Adressfile integriert ausgeliefert.

Falls der Kunde die Adressen im Self-Service über den Online-Shop shop.az-direct.ch bezieht, muss er den Datamatrix-Code für jede Adresse selbst erstellen. Technisch bedingt liefert AZ lediglich einen Teil des Codes im Auslieferfile mit.

Die Übermittlung der dem Kunden zur Verfügung gestellten digitalen Informationen des jeweiligen Versanddienstleisters zu den Retouren muss der Kunde innerhalb von 6 Wochen nach Bereitstellung der Adressen (massgeblich ist der Zeitpunkt der Bereitstellung auf den Servern von AZ) an AZ weitergeben.

4.4.6 Sollte es zur Ermittlung der jeweiligen Herkunft bzw. der Adresse der Retouren notwendig sein, dass sie aussortiert werden, so muss der Kunde dazu jeweils einen kostenpflichtigen Auftrag an AZ erteilen.

4.5 Rücknahme

4.5.1 Bereits ausgelieferte bzw. auf dem SFTP-Server von AZ zur Verfügung gestellte Daten können nicht zurückgenommen werden, da mit der Aufbereitung und Zurverfügungstellung der Adressen an den Kunden die vertragliche Leistung von AZ bereits erfolgt ist.

4.6 Adress-Mutationen

4.6.1 Die von AZ zur Verfügung gestellten Daten dürfen zu keinem Zeitpunkt für die Aktualisierung und/oder Bildung von Umzugsmeldungen und/oder Umzugsketten von eigenen und/oder Privat- oder Firmenadressen von Dritten genutzt werden.


5. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DAS LISTBROKING

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Für den Fall, dass AZ einem Kunden (= Mieter) Adressbestände eines Adresseigentümers (= Vermieter) vermittelt, kommen zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen zum Tragen:

5.1 Adressangebot

AZ ist Makler des Vermieters und übernimmt keine Gewähr für die Qualität und Vollständigkeit der vermittelten Adressbestände des Vermieters. Entsprechend kann AZ vom Mieter wegen unrichtiger Adressen oder sonstiger Mängel des Adressmaterials nicht in Anspruch genommen werden.

5.2 Rechte

5.2.1 Die von AZ im Namen des Vermieters abgegebenen Angebote bedürfen einer Bestätigung und Einwilligung durch den Vermieter.

5.2.2 Der Vermieter kann die Annahme von Aufträgen, die AZ im Namen des Mieters erteilt, im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen ablehnen oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig machen. Dies betrifft insbesondere die Vorlage von Mustern des Materials, für welche die Adressen eingesetzt werden.

5.2.3 Der Mietvertrag kommt direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande, AZ ist nicht Partei dieses Vertrages.

5.3 Verwendung der Adressen und Merkmale

5.3.1 Für die Verwendung von durch AZ vermittelten Adressen gelten im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter die AGB und diese Adressbestimmungen analog, sofern vom Vermieter keine weiteren Bedingungen vorgegeben werden.

5.3.2 AZ ist zum Inkasso für den Vermieter berechtigt.