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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AZ Direct AG, Lorzenparkstrasse 10, 6330 Cham (nachfolgend AZ), Oktober 2021



1. GELTUNG

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die allgemeinen Aspekte der Geschäftsbeziehung zwischen der AZ Direct AG (nachfolgend „AZ“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) für die Erbringung resp. die Nutzung der Leistungen von AZ.

1.2 Die Leistungen werden in Einzelverträgen zwischen den Parteien vereinbart. Es kann auf diese AGB von Einzelverträgen bzw. von einer entsprechenden Offerte oder Auftragsbestätigung aus verwiesen werden. Diese AGB sind integrierter Bestandteil dieser Einzelverträge. Soweit nachfolgend auf „Vertrag“ oder „Verträge“ verwiesen wird, sind damit die Einzelverträge (inkl. diesen AGB und allfälligen weiteren Vertragsbestandteilen wie z.B. die „Adressbestimmungen“) gemeint. Spätestens bei Annahme einer Offerte bzw. Unterzeichnung eines Vertrages anerkennt der Kunde die Anwendbarkeit dieser AGB. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn in Dokumenten oder Unterlagen (z.B. in einer Bestätigung oder Bestellung des Kunden) darauf verwiesen wird.

1.3 Der genaue Inhalt der von AZ bezogenen Leistungen wird jeweils in der Offerte von AZ oder in den Verträgen spezifiziert.


2. ABRECHNUNG

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2.1 Die Preise von AZ verstehen sich rein netto exkl. MWST. Die Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungserstellung ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verrechnung und Rückbehalt durch den Kunden sind ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht befugt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzubehalten.

2.2 Die Preise für sämtliche Dienstleistungen ergeben sich ausschliesslich aus der schriftlichen Bestätigung von AZ oder dem Vertrag.

2.3 Wurde keine spezielle schriftliche Abmachung getroffen, erfolgt die Fakturierung zu den im Zeitpunkt der Bestellung üblichen Ansätzen von AZ.

2.4 Veränderungen des der Offerte bzw. dem Vertrag zugrunde liegenden Mengengerüstes oder nachträglich gewünschte Änderungen in technischer Hinsicht können zu einer Anpassung der angebotenen Preise führen.

2.5 Material-, Nebenkosten und Spesen sind in den Verarbeitungskosten nicht inbegriffen und werden zu den jeweils gültigen Ansätzen gemäss Vereinbarung (Offerte, Auftragsbestätigung, Einzelvertrag etc.) in Rechnung gestellt.

2.6 AZ behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen für Leistungen zu verlangen.

2.7 Bei Zahlungsverzug hat AZ das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5% (Jahreszins) zu verlangen.

2.8 Sind Rechnungs- und Bestelladresse nicht identisch, so muss dies vom Kunden unverzüglich und schriftlich an AZ mitgeteilt werden.


3. BEIZUG VON SUBUNTERNEHMEN

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3.1 AZ kann für ihre Leistungserbringung jederzeit Subunternehmen beiziehen.

3.2 Die Lieferung und Lizenzierung von Daten (insb. AZ Data World Referenzbestände) stellen eine Zurverfügungstellung eines Standardprodukts der AZ dar, welches für eine Vielzahl von Kunden angeboten und laufend angepasst wird. Der Kunde hat diesbezüglich keinerlei Mitsprache- oder Weisungsrechte. Es ist deshalb im alleinigen Ermessen von AZ, mit Dritten zusammenzuarbeiten, solchen Dritten auszuwechseln oder die für die Datenbeschaffung verwendeten Quellen auszuwählen oder zu ändern. Sich dadurch ergebende Änderungen an den Referenzbeständen sind jederzeit möglich. Daraus können keine Ansprüche des Kunden gegenüber AZ abgeleitet werden.


4. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

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4.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen, Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre der anderen Partei gehören, insbesondere auch sämtlicher Informationen und Daten von Geschäftspartnern der anderen Partei. Bei Zweifeln über die Zugehörigkeit von Informationen, Wahrnehmungen oder Unterlagen zu Geschäftsgeheimnissen der anderen Partei besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.

4.2 Vertrauliche Informationen, welche durch eine Partei der anderen Partei zur Verfügung gestellt oder im Rahmen erteilter Zugriffsberechtigungen einsehbar sind, dürfen nur zur Vertragserfüllung beschafft bzw. bearbeitet werden.

4.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt die empfangende Partei der offenlegenden Partei spätestens nach 30 Tagen auf deren Wunsch alle Unterlagen und Daten heraus, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat. Dies gilt nicht für Schriftwechsel und für andere nach gesetzlichen Vorschriften aufzubewahrende Dokumente und Unterlagen oder zum Verbleib bei der betreffenden Partei bestimmte Unterlagen, die jedoch dann zu löschen bzw. zu vernichten sind, sobald die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Der Kunde wird sämtliche Unterlagen und Daten (inkl. Kopien davon), von denen AZ keine Herausgabe wünscht, löschen bzw. vernichten und der AZ die Löschung/Vernichtung auf Anfrage schriftlich bestätigen. AZ ist verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen und Daten (inkl. Kopien) auf den eigenen, aktiv genutzten Systemen zu löschen. Eine Löschung auf allfälligen, für reine Sicherungs-/Archivierungszwecke erstellten Sicherungsbändern/Backups von AZ ist jedoch nicht möglich.

4.4 Soweit der Kunde von AZ Zugriff auf Referenzdatenbestände (insbesondere AZ Data World) erhält, hat er diese Daten sofort nach Abschluss der vertragsgemässen Nutzung und spätestens bei Vertragsbeendigung unverzüglich, vollständig und permanent zu löschen und die Löschung innert 30 Tagen schriftlich zu bestätigen.

4.5 Beide Parteien verpflichten sich in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, die Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz und der zugehörigen Verordnungen vollumfänglich einzuhalten. Sofern AZ vom Kunden mit der Bearbeitung von Kundendaten beauftragt wird, bleibt der Kunde als Auftraggeber und Dateninhaber weiterhin verantwortlich. Beide Parteien melden der anderen Partei von ihnen festgestellte Datenschutzverstösse.

4.6 AZ sichert dem Kunden zu, dass sie Personal-, Adress- und Kundendaten nur in der Schweiz, in der EU oder in weiteren Ländern mit einem angemessenen Datenschutz speichert bzw. bearbeitet bzw. durch beigezogene Dritte speichern bzw. bearbeiten lässt. AZ stellt vertraglich sicher, dass die Datenschutzbestimmungen auch durch beigezogene Dritte bei deren Bearbeitung eingehalten werden.

4.7 Ohne Zustimmung von AZ ist der Kunde nicht berechtigt, Personal-, Adress- und sonstige von AZ erhaltende Daten ins Ausland zu übermitteln oder im oder vom Ausland aus bearbeiten zu lassen.

4.8 Beide Parteien nehmen zur Kenntnis, dass sie zu jedem Zeitpunkt eine dem aktuellen technischen Sicherheitsstandard entsprechende Datensicherheit zu gewährleisten haben. Die technischen und organisatorischen Massnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung.

4.9 Die Datenbearbeitung darf ausschliesslich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen erfolgen. Eine Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme erlaubter Drittbearbeitung im Auftrag) und insbesondere der Weiterverkauf von Daten durch den Kunden sind nicht gestattet.

4.10 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass AZ bei der Zurverfügungstellung entsprechender Daten Kontroll- und Überprüfungsrechte hat, was die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten des Kunden in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit anbelangt.


5. IMMATERIALGÜTERRECHTE

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5.1 Eigentums-, Urheber- und Verwendungsrechte an allen durch AZ erstellten Unterlagen, an zur Verfügung gestellten Systemen (inkl. Hard- und Software, auch von Dritten) und an zur Verfügung gestellten Daten und Dienstleistungen (insb. AZ Data World Referenzdatenbestände) verbleiben bei AZ bzw. den jeweils berechtigten Dritten. Nutzungsrechte werden dem Kunden nur in dem Ausmass eingeräumt, als dies zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend notwendig ist. Im Zweifel werden nur Nutzungsrechte und keine Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, von AZ zur Verfügung gestellte Unterlagen, Programme (Software), Daten und Dienstleistungen weder zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen.

5.3 Werden Daten, Datenbanken oder Materialien vom Kunden bereitgestellt oder von diesem selbst oder in dessen Auftrag durch AZ bearbeitet, bleibt der Kunde selbst für die gesetzmässige Nutzung und Bearbeitung derselben verantwortlich. Er stellt AZ für jegliche, durch deren Nutzung entstehende Schäden unabhängig vom Rechtsgrund frei. Vom Kunden zur Verfügung gestellte eigene Daten verbleiben im Eigentum und in der Verantwortung des Kunden. Sie werden von AZ, soweit sie nicht bereits vorher dem Kunden zugestellt wurden, während 30 Tagen nach Vertragsbeendigung auf Anfrage des Kunden zum Bezug bereitgestellt. Anschliessend besteht keine Pflicht von AZ mehr, solche Daten aufzubewahren.

5.4 Die AZ gewährleistet, dass sie bei der Erbringung der Dienstleistungen nur solche Daten, Unterlagen oder auch Software, verwendet, deren Verwendung ihr zu diesem Zweck zusteht.

Machen Dritte wegen Verletzung von angeblich ihnen gehörenden Immaterialgüterrechten (insbesondere Urheberrechten) Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend, hat der Kunde dies der AZ so rasch als möglich, spätestens innert 20 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. AZ wird diese Ansprüche soweit notwendig auf eigene Kosten jedoch mit der notwendigen Unterstützung durch den Kunden abwehren.

Gründet jedoch eine Verletzung von Immaterialgüterrechten in einem vom Kunden selbst zu vertretenden Umstand (insb. Überschreitung der Nutzungsbefugnisse durch den Kunden), trägt der Kunde die Kosten vollständig und er leistet AZ darüber hinaus Ersatz für sämtliche ihr entstehenden Kosten und Auslagen, inkl. Anwaltskosten.


6. VERTRAGSSTRAFE

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6.1 Bei Verstoss gegen die anwendbaren vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verwendung von Daten und Dienstleistungen (insb. AZ Data World Referenzdatenbestände) durch den Kunden sowie bei der Verletzung von Eigentums-, Urheber- und Verwendungsrechte von AZ (z.B. Weitergabe von Daten/Adressbeständen an Dritte) durch den Kunden ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der 3-fachen vereinbarten Vergütung verpflichtet. Bei fortlaufenden Vertragsleistungen (insb. der Zurverfügungstellung der AZ Data World Referenzdatenbeständen) entspricht dieser Betrag dem 3fachen des jährlichen Rechnungsbetrags. Die Bezahlung der Vertragsstrafe entbindet nicht von der Einhaltung der vertraglichen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden. Die Geltendmachung von Schadenersatz und sonstigen Ansprüchen und Rechtsmitteln der AZ bleibt ausdrücklich vorbehalten.


7. RÜCKTRITTSRECHT VON AZ UND HÖHERE GEWALT

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7.1 Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Kostenfolge zu kündigen, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • Daten von AZ und/oder im Auftrag des Kunden auf AZ Systemen gespeicherte Daten für widerrechtliche oder unsittliche Angebote verwendet werden, oder
  • anderweitig gegen die Grundsätze der relevanten Branchenverbände (Schweizer Direktmarketing Verband SDV, Callnet.ch etc.) verstossen wird, oder
  • Daten an unberechtigte Dritte weitergegeben, zugänglich gemacht oder verkauft werden, oder
  • eine Partei nach Vertragsschluss zahlungsunfähig ist oder wird.

 

Das Kündigungsrecht steht jeweils der anderen Partei zu.

7.2 Bei einer Kündigung durch AZ ist der Kunde zum Ersatz eines allfällig entstandenen Schadens an AZ verpflichtet.

7.3 Im Falle einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (inklusive einer strengeren Praxis von Gerichten und Behörden (inkl. EDÖP) oder strengeren Grundsätzen der relevanten Branchenverbände), welche die Fortsetzung der Vertragserfüllung durch AZ erheblich erschwert oder unzumutbar macht, kann AZ sofort den Vertragsrücktritt erklären. In diesem Fall werden vorausbezahlte Vergütungen des Kunden für noch nicht vollständig bezogene Leistungen pro rata zurückerstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Das gleiche, sofortige Rücktrittsrecht steht AZ zu, sofern der Kunde durch Fusion, Übernahme oder Beteiligung oder auf andere Weise von einem Unternehmen kontrolliert wird, welches zu AZ im Bereich der Lizenzierung von Daten (insb. Adressdaten) in einem Konkurrenzverhältnis steht.

7.4 Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen. Die vereinbarten Termine und Fristen verschieben sich um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

7.5 Sofern die Liefer-/Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt länger als drei Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, bestehende Verträge sofort zu kündigen.

7.6 AZ behält sich das Recht vor, die Erbringung ihrer Leistungen nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


8. WEITERE PFLICHTEN UND BESONDERE VERANTWORTUNGSREGELUNG

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8.1 Der Kunde trägt allein die Verantwortung dafür, dass seine Nutzung von Leistungen von AZ inkl. von zur Verfügung gestellten Adressen und sonstigen Daten sowie die Nutzung der von AZ im Auftrag des Kunden gespeicherten oder bearbeiteten Daten nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstösst. Er hält sich insbesondere jederzeit an das Spam-Verbot. Bei der Verwendung von Adressen sind zusätzlich die Verhaltensrichtlinien (Ehrenkodexe) der relevanten Branchenverbände (wie SDV, Callnet.ch) sowie die Richtlinien und Grundsätze der schweizerischen Lauterkeitskommission zu beachten.

8.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Leistungen von AZ in keiner Weise missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen. Dazu gehört die Verpflichtung des Kunden, keine Informationsangebote oder sonstige Handlungen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstössig bzw. pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von AZ schädigen können.

8.3.Konformität mit Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG bei von AZ zur Verfügung gestellten Daten: AZ bestätigt, dass die Daten von AZ im Zeitpunkt der erstmaligen Übergabe/Zurverfügungstellung an den Kunden auf ihre Konformität mit Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG betreffend Vermerk im Telefonbuch geprüft worden sind. AZ lehnt jede Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten für Ansprüche aus und in Zusammenhang mit Verletzungen dieser Bestimmung, die infolge Verwendung der Daten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Übergabe/Zurverfügungstellung verursacht, eingetreten oder bekannt geworden sind, ausdrücklich ab.

8.4 Eine Verpflichtung zur Prüfung des Inhalts bzw. Umfangs (Stückzahlen) sowie der Rechtskonformität des vom Kunden oder auf Weisung des Kunden von Dritten an AZ gelieferten Materials bzw. der von ihm gelieferten Daten besteht für AZ nicht, auch wenn AZ die Verpackung und/oder den Versand des Werbematerials oder sonstige damit zusammenhängende Leistungen und Bearbeitungen übernimmt. Der Kunde stellt AZ diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen frei.

8.5 Damit die Parteien ihre Leistungen ordnungsgemäss und termingerecht erbringen können, sind insbesondere die nachfolgenden Mitwirkungspflichten zu erfüllen:

  • Die Parteien sind verpflichtet, einander sämtliche Umstände, Vorfälle oder Erkenntnisse, welche die ordnungsgemässe Erbringung der Leistung gefährden oder gar ausschliessen, unverzüglich zu melden. Die Parteien werden einander etwaige Abweichungen vom Projektverlauf, Fehler bei der Leistungserbringung und sonstige, die Notwendigkeit von regulierenden Massnahmen anzeigende Umstände unverzüglich mitteilen.
  • Die Parteien verpflichten sich allgemein alle Voraussetzungen zu erfüllen, die zu einer ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich sind. Sie sind insbesondere verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung und insbesondere für die Migration der Daten relevanten Entscheidungen termingerecht zu fällen und notwendigen Informationen und Unterlagen auch ohne Aufforderung zu liefern.
  • Die Parteien haben die ihnen bzw. ihren Nutzern zugeordneten Nutzungs-, Zugangsberechtigungen und Zugangsdaten sowie allfällige Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und dürfen diese nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben.
  • Die Parteien haben auf Termin- und/oder Kostenveränderungen hinzuweisen.
  • Der Kunde ist für den rechtzeitigen Bezug der Daten über den SFTP-Server von AZ und die Schaffung der eigenen technischen Voraussetzungen unter Beachtung allfälliger Vorgaben von AZ für den Bezug verantwortlich.
  • Der Kunde wird AZ unaufgefordert auf unternehmensspezifische Erfordernisse und Usancen hinweisen.

9. DRUCK UND PORTO

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9.1 Für allfällige Druckaufträge gelten die Usanzen des graphischen Gewerbes.

9.2 Wird vom Kunden Material zum Bedrucken angeliefert, geht jedes Risiko bezüglich des Druckergebnisses und Ausschuss zu Lasten des Kunden.

9.3 Erfolgt im Rahmen der Leistungserbringung durch AZ ein Versand durch AZ, wird das Porto direkt dem Postcheckkonto des Kunden belastet oder durch den jeweiligen Versanddienstleister direkt in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verantwortlich für genügende Deckung auf seinem Postcheckkonto. Sollte die direkte Belastung nicht möglich sein, ist AZ der benötigte Betrag rechtzeitig vor dem Versandtermin zu überweisen.

9.4 Für Versandverzögerungen infolge verspäteten Portoeingangs kann AZ in keiner Weise haftbar gemacht werden.


10. Haftung von AZ

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10.1 AZ haftet dem Kunden für direkte Sach- oder Vermögensschaden, welche im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, unabhängig vom Rechtsgrund (z.B. im Zusammenhang mit Gewährleistung, Verzug, Nichterfüllung, oder Sorgfaltsverletzung) bis zu einer maximalen Höhe der vereinbarten einmaligen Vergütung pro Vertrag bzw. bei Dauerverträgen bis zur Höhe einer jährlichen Vergütung. Diese Haftung besteht nur, sofern AZ nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft.

10.2 Eine Haftung von AZ für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Image-Schäden, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter sowie für Hilfspersonen wird in jedem Fall soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

10.3 Die Begrenzung der Haftung von AZ gemäss Absatz 1 und 2 gilt nicht für schuldhaft herbeigeführte Personenschäden sowie bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Weitergehende Begrenzungen der Haftungen in Einzelverträgen bleiben vorbehalten.


11. Erfüllungsort

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11.1 Ohne anderslautende Vereinbarung gilt der Ort der Leistungserbringung durch AZ (wie z.B. der Sitz von AZ) als Erfüllungsort.

11.2 Soweit AZ zur physischen Lieferung von Daten oder sonstigen versendbaren Leistungen verpflichtet ist, ist sie berechtigt, die Ablieferung durch den jeweiligen Versanddienstleister oder einen anderen Frachtführer vornehmen zu lassen. In diesem Fall gilt der Ort der Übergabe an den jeweiligen Versanddienstleister oder den Frachtführer als Erfüllungsort und die Adressen und sonstigen Leistungen reisen auf Gefahr des Kunden.


12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ANWENBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

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12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Dokumente und Verträge, auf welche die vorliegenden AGB anwendbar sind, unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die unwirksame oder ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

12.2 Abweichende, ergänzende oder auflösende Bestimmungen von diesen AGB und von den Dokumenten und Verträgen (inkl. allfälliger Kündigungen solcher Verträge), auf welche die vorliegenden AGB anwendbar sind, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der rechtsgültig unterzeichneten Schriftform.

12.3 Die Übertragung der basierend auf diesen AGB abgeschlossenen Verträge sowie die Abtretung einzelner Forderungen oder anderer Rechte an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung durch die andere Partei. Davon ausgenommen sind Übertragungen und Abtretungen innerhalb der AZ Gruppe, Übertragungen und Abtretungen auf durch AZ beigezogene Dritte sowie Übertragungen im Zusammenhang mit dem Fusionsgesetz.

12.4 Die gesamte Geschäftsbeziehung von AZ mit dem Kunden sowie die einzelnen basierend auf den vorliegenden AGB abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

12.5 Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien, d.h. dem Rechtsverhältnis aus den Verträgen einschliesslich dieser AGB, wird ausschliesslich Zug vereinbart. AZ darf den Kunden jedoch auch an dessen Sitz belangen.